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TRBS 3121: Neue Betreiberpflichten für Aufzugsanlagen seit März 2025

  • Autorenbild: Christian Görlich
    Christian Görlich
  • 10. Juni
  • 3 Min. Lesezeit
TRBS 3121: Neue Betreiberpflichten für Aufzugsanlagen seit März 2025

Seit März 2025 gilt die überarbeitete Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 3121 – ein zentrales Regelwerk für den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen. Die Neuerungen bringen für Betreiber und Arbeitgeber erweiterte Pflichten mit sich, die über die bisherige Praxis hinausgehen.


Was sind die wichtigsten Änderungen der TRBS 1121?

✅Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung (GBU)

Die GBU muss nun nicht nur die Technik der Aufzugsanlage, sondern auch die Schnittstellen zum Gebäude berücksichtigen. Dazu zählen bauliche Gegebenheiten wie der Zugang zum Maschinenraum, Notstromversorgung und Brandschutzmaßnahmen.

✅Individuelle Notbefreiungsanleitungen

Für jede Aufzugsanlage ist eine spezifische Anleitung zur Notbefreiung erforderlich. Diese muss vor Ort verfügbar und für den Notdienst verständlich sein.

✅Berücksichtigung von Cybersicherheit

Digitale Komponenten wie u.a. Notrufsysteme und Fernwartung müssen im Rahmen der GBU auf Risiken der Cybersicherheit geprüft werden. Betreiber sind verpflichtet, Schwachstellen zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

✅Regelmäßige Sichtkontrollen

Betreiber müssen regelmäßige Prüfungen von Türverriegelungen, Beleuchtung, Notrufsystemen und Zugängen durchführen und dokumentieren. Das bloße Warten auf die nächste Wartung durch den Wartungsfirma ist nicht mehr ausreichend. Eine sogenannte Inaugenscheinnahme, ehemals Aufzugswärter genannt hat regelmäßig durch den Betreiber zu erfolgen bzw. durch einen beauftragen Dienstleister.

✅Verantwortung für Dienstleister

Betreiber sind dafür verantwortlich, dass auch beispielsweise Reinigungskräfte und andere Dienstleister, die nicht direkt am Aufzug arbeiten, entsprechend unterwiesen sind.


Wer ist überhaupt alles Betreiber und damit verantwortlich?

Wer eine Aufzugsanlage betreibt, übernimmt weitreichende Pflichten – rechtlich, organisatorisch und sicherheitstechnisch. Die überarbeitete TRBS 3121 sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geben hierbei klare Anforderungen vor. Vielen ist dabei gar nicht bewusst, dass sie bereits als Betreiber gelten – mit allen entsprechenden Verantwortungen.


Ein Betreiber ist jede natürliche oder juristische Person, die die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Aufzugsanlage hat und diese nutzt oder nutzen lässt. In der Praxis bedeutet das, u.a. Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften, Unternehmen, Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Kommunen oder Städte.


Betreiber zu sein bedeutet Verantwortung zu übernehmen – nicht nur technisch, sondern auch rechtlich. Mit der novellierten TRBS 3121 wird noch klarer, dass Aufzugsanlagen aktiv gemanagt werden müssen.


Nicht nur Betreiber sondern auch Arbeitgeber sind in der Pflicht

Die TRBS 3121 stellt klar, dass nicht nur Betreiber, sondern auch Arbeitgeber Verantwortung tragen. Wenn Beschäftigte Aufzüge nutzen – unabhängig davon, ob der Arbeitgeber Eigentümer des Gebäudes ist – müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über die sichere Nutzung informiert und unterwiesen sind. Dies ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz und betrifft alle Unternehmen, die Räume in Gebäuden mit Aufzügen nutzen.


Warum sollten Betreiber, jetzt handeln?

Eine fehlende oder unzureichende Gefährdungsbeurteilung kann im Ernstfall zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen. Sowohl Betreiber als auch Arbeitgeber können zivil- und strafrechtlich haftbar gemacht werden. Zudem prüfen Versicherungen zunehmend, ob gesetzliche Anforderungen wie die TRBS 3121 eingehalten wurden. Bei Verstößen drohen Bußgelder, Regressforderungen oder sogar behördlich angeordnete Stillstände der Anlage.


Der LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik) hat hierzu einen entsprechenden Bußgeldkatalog veröffentlich, in dem von Bußgeldern von bis zu 3.000 € und mehr die Rede ist.


Wir unterstützen Sie bei Ihren Betreiberpflichten

Wir als Die Aufzugsplaner GmbH sind spezialisiert Sie bei Ihren Betreiberpflichten und den laufenden Betrieb Ihrer Aufzüge zu unterstützen. Nicht nur im Bereich Gefährdungsbeurteilung, sondern auch bei der Umsetzung von Maßnahmen rund um Cybersicherheit, Aufzugsmanagement und Fachplanung von Aufzugsanlagen.

Im kostenlosen Erstgespräch beraten wir Sie gerne, wir als Die Aufzugsplaner GmbH stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Daher kontaktieren Sie uns doch gleich unter info@dieaufzugsplaner.de, damit wir für Sie und Ihre Aufzüge den Bedarf ermitteln können und gemeinsam Rechtssicherheit für Sie schaffen.

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