
UNSERE LEISTUNGEN
Planung &
Projektbetreuung
Die Aufzugsplaner GmbH bietet Ihnen eine umfassende Fachplanung und Projektbetreuung rund um Ihre Aufzugsanlage, unabhängig davon, ob es sich um eine Neuanlage, eine Modernisierung oder den Austausch einer bestehenden Anlage handelt. Die Leistungen sind gezielt auf die Anforderungen von Betreibern ausgerichtet und begleiten Sie zuverlässig durch alle Projektphasen. Bereits in der frühen Projektphase entwickeln wir fundierte Konzepte und definieren die technischen sowie wirtschaftlichen Grundlagen für Ihr Vorhaben. In der Ausführungsplanung erstellen wir detaillierte und praxisnahe Planunterlagen als verlässliche Basis für die Bauausführung. Ein wesentlicher Bestandteil unserer Leistung ist die Erstellung und Durchführung von Ausschreibungen. Wir analysieren die Angebote objektiv, erstellen transparente Preisspiegel, führen Vergabeverhandlungen in Ihrem Interesse und formulieren den Werksvertrag rechtssicher gemäß VOB/B. Während der Bauphase übernehmen wir die fachliche Überwachung der Ausführung und stellen sicher, dass alle Leistungen plangerecht, normkonform und vertragsgerecht erbracht werden. Die Organisation und Durchführung der förmlichen Abnahme nach VOB/B gehört ebenso zu unserem Leistungsumfang wie die fachliche und kaufmännische Prüfung aller Rechnungen. So behalten Sie jederzeit die volle Kontrolle über Qualität, Termine und Kosten. Ergänzend beraten wir Sie zu gesetzlichen Anforderungen, Energieeffizienz, Nachhaltigkeit sowie Sicherheits und Schachtentrauchungskonzepten. Die Leistungen orientieren sich an der HOAI und bieten Ihnen ein Höchstmaß an Planungssicherheit, Transparenz und fachlicher Qualität für eine wirtschaftliche, sichere und zukunftsfähige Aufzugsanlage.
Aufzugs-
mangement
Der Betrieb von Aufzugsanlagen stellt Betreiber täglich vor vielfältige technische, organisatorische und rechtliche Herausforderungen. Neben der Verantwortung für die Sicherheit der Nutzer tragen Sie die vollständige rechtliche Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb Ihrer Anlagen. Gleichzeitig sind Betriebskosten oft schwer nachvollziehbar, während der organisatorische Aufwand für Wartung, Prüfungen, Verträge und Dokumentation kontinuierlich zunimmt. Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass Betreiber häufig mit intransparenten Rechnungen, schwer vergleichbaren Angeboten und der zeitintensiven Erfüllung gesetzlicher Betreiberpflichten, insbesondere gemäß TRBS 3121, konfrontiert sind. Genau an diesem Punkt setzt unser professionelles Aufzugsmanagement an. Die Die Aufzugsplaner GmbH unterstützt Sie als unabhängiger und herstellerneutraler Partner beim sicheren, wirtschaftlichen und rechtskonformen Betrieb Ihrer Aufzugsanlagen. Wir prüfen Angebote und Rechnungen fachlich fundiert, identifizieren Einsparpotenziale und setzen Optimierungsmaßnahmen gezielt um. Wartungs und Serviceverträge analysieren wir kritisch, holen Vergleichsangebote ein und führen Nachverhandlungen in Ihrem Interesse. Parallel überwachen wir die Einhaltung Ihrer Betreiberpflichten direkt an der Anlage, dokumentieren alle relevanten Maßnahmen und sorgen für vollständige Transparenz. Das Ergebnis ist klar messbar. Sie reduzieren Ihren Verwaltungsaufwand deutlich, gewinnen rechtliche Sicherheit und senken Ihre Betriebskosten erfahrungsgemäß um bis zu 40% pro Jahr.
Prüfungs-
management
Die regelmäßigen Prüfungen von Aufzugsanlagen und Fahrtreppen durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) sind gesetzlich vorgeschrieben und verbindlich einzuhalten. Grundlage hierfür ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), welche den sicheren Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen regelt. Der Zeitraum zwischen zwei wiederkehrenden Prüfungen darf zwei Jahre nicht überschreiten, innerhalb dieses Intervalls ist zusätzlich eine Zwischenprüfung durchzuführen. Die Verantwortung für die fristgerechte Durchführung dieser Prüfungen liegt beim Betreiber. Die Aufzugsplaner GmbH übernimmt für Sie die vollständige Koordination aller erforderlichen Prüfungen mit den zuständigen ZÜS und stellt sicher, dass sämtliche Prüffristen eingehalten werden. Sofern erforderlich, organisieren wir zusätzlich die Gestellung eines Mitarbeiters des Wartungsunternehmens zur Prüfungsbegleitung. Auch nach der Prüfung unterstützen wir Sie umfassend, indem wir festgestellte Mängel bewerten, deren Beseitigung nachverfolgen und die ordnungsgemäße Umsetzung dokumentieren. So stellen wir sicher, dass Ihre Aufzugsanlagen jederzeit sicher, prüffähig und rechtskonform betrieben werden.
Gefährdungs-
beurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Dokument zur Gewährleistung der Sicherheit Ihrer Aufzugsanlage und ein wesentlicher Bestandteil Ihrer gesetzlichen Betreiberpflichten. Sie stellt sicher, dass alle potenziellen Gefährdungen systematisch ermittelt, bewertet und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Zentrale Rechtsgrundlage ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), welche Aufzugsanlagen ausdrücklich als überwachungsbedürftige Anlagen definiert und die Beurteilung aller mit dem Betrieb verbundenen Gefährdungen fordert. Auch wenn die Verordnung formal den Begriff Arbeitgeber verwendet, sind Sie als Betreiber unmittelbar verantwortlich. Die BetrSichV stellt ausdrücklich klar, dass Betreiber überwachungsbedürftiger Anlagen den Arbeitgeberpflichten gleichgestellt sind. Darüber hinaus ist die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig zu überprüfen und unverzüglich zu aktualisieren, insbesondere bei technischen Änderungen, neuen sicherheitsrelevanten Erkenntnissen, Änderungen des Stands der Technik oder neuen Anforderungen im Bereich der Cybersicherheit. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit, insbesondere TRBS 1111 und TRBS 3121, konkretisieren diese Anforderungen und bilden den anerkannten Stand der Technik. Ihre Einhaltung bietet Ihnen durch die sogenannte Vermutungswirkung ein hohes Maß an Rechtssicherheit. Eine aktuelle, vollständige und nachvollziehbar dokumentierte Gefährdungsbeurteilung, einschließlich der Bewertung von Cyberrisiken, ist zwingend erforderlich und muss den zugelassenen Überwachungsstellen bei wiederkehrenden Prüfungen jederzeit vorgelegt werden können. Die Aufzugsplaner GmbH erstellt, prüft und aktualisiert Ihre Gefährdungsbeurteilung fachgerecht und betreiberorientiert.
Wartungs-
kontrolle
Ein sicherer und effizienter Betrieb von Aufzugsanlagen hängt maßgeblich von der Qualität und der tatsächlichen Ausführung der Wartung ab. In der Praxis werden Wartungsleistungen jedoch häufig pauschal abgerechnet, ohne dass Art, Umfang und Qualität der erbrachten Leistungen für den Betreiber transparent nachvollziehbar sind. Dies führt zu Unsicherheiten bei Kosten, Leistung und Haftung und erhöht zugleich das Risiko, dass gesetzliche Betreiberpflichten nicht vollständig erfüllt werden. Mit der Wartungskontrolle bietet Die Aufzugsplaner GmbH eine unabhängige und fachlich fundierte Lösung zur Qualitätssicherung Ihrer Wartungsleistungen. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen, technische Defizite frühzeitig zu erkennen und Wartungskosten dauerhaft zu optimieren. Im Rahmen der Wartungskontrolle prüfen wir regelmäßig und herstellerneutral vor Ort, ob die im Wartungsvertrag vereinbarten Leistungen vollständig, fachgerecht und gemäß den geltenden Normen und Vorschriften, insbesondere der TRBS 3121, erbracht werden. Alle Ergebnisse werden nachvollziehbar dokumentiert. Auf dieser Grundlage zeigen wir auf, wo Leistungsdefizite bestehen, Nachbesserungen erforderlich sind oder vertragliche Anpassungen sinnvoll erscheinen. Dabei legen wir großen Wert auf eine sachliche und konstruktive Kommunikation mit allen Beteiligten. Ergänzend analysiert Die Aufzugsplaner GmbH bestehende Wartungsverträge hinsichtlich Leistungsinhalt, Preis Leistungs Verhältnis und rechtlicher Absicherung. Auf Wunsch begleiten wir Sie bei der Ausschreibung, dem Vergleich und der Neuverhandlung von Wartungsverträgen und stellen sicher, dass Ihre technischen Anforderungen wirtschaftlich, transparent und rechtssicher umgesetzt werden. Die Vorteile für Sie als Betreiber liegen auf der Hand. Sie gewinnen Kontrolle über die tatsächlich erbrachten Leistungen, reduzieren unnötige Kosten, erhöhen die Betriebssicherheit Ihrer Anlagen und minimieren Ihr Haftungsrisiko deutlich.
Inaugen-
scheinnahme
Als Betreiber einer Aufzugsanlage sind Sie gesetzlich verpflichtet, regelmäßige Sicht und Funktionskontrollen durchführen zu lassen. Grundlage hierfür ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit den Technischen Regeln für Betriebssicherheit, insbesondere TRBS 3121 und TRBS 1201. Diese Regelwerke fordern, dass Aufzugsanlagen in festgelegten Intervallen auf offensichtliche Mängel überprüft werden, welche die sichere Nutzung beeinträchtigen könnten. Diese sogenannte Inaugenscheinnahme entspricht der früher bekannten Tätigkeit des Aufzugswärters. Während diese früher vor allem eine interne Kontrollfunktion darstellte, ist die Inaugenscheinnahme heute klar geregelt, dokumentationspflichtig und fester Bestandteil der gesetzlichen Betreiberverantwortung. Sie dient der frühzeitigen Erkennung sicherheitsrelevanter Abweichungen und trägt wesentlich zur Betriebssicherheit der Anlage bei. Die Aufzugsplaner GmbH übernimmt diese Aufgabe vollständig für Sie. Unsere speziell geschulten und befähigten Personen führen die vorgeschriebenen Sicht und Funktionskontrollen direkt an Ihrer Aufzugsanlage durch. Die Prüfungen erfolgen fachgerecht, herstellerneutral und in den gesetzlich geforderten Intervallen. Sämtliche Feststellungen werden nachvollziehbar dokumentiert. Bei Bedarf leiten wir konkrete Handlungsempfehlungen ein und stimmen weiterführende Prüfungen oder Instandsetzungsmaßnahmen mit Ihnen ab. Mit der Unterstützung von Die Aufzugsplaner GmbH erfüllen Sie zuverlässig alle gesetzlichen Anforderungen gemäß TRBS 1201 und TRBS 3121 und stellen gleichzeitig den sicheren, zuverlässigen und rechtskonformen Betrieb Ihrer Aufzugsanlagen sicher, ohne zusätzlichen organisatorischen Aufwand für Ihre eigene Organisation.
