
BETREIBERWISSEN
Unsere Betreiberwissen bieten Ihnen wertvolle Antworten auf verschiedene Fragen rund um das, was Sie als Betreiber einer Aufzugsanlage wissen sollten. Sind Sie neugierig auf mehr geworden? Dann werfen Sie gerne einen Blick auf unsere Blog-Beiträge.

Bin ich als privater Betreiber gleichgestellter Arbeitgeber?
Ja, als privater Betreiber einer Aufzugsanlage gelten Sie als gleichgestellter Arbeitgeber. Das bedeutet, dass Sie ähnliche Pflichten haben wie ein Arbeitgeber, wenn Sie einen Aufzug betreiben, der für geschäftliche Zwecke genutzt wird. Dies ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festgelegt und in der Technische Regeln für Betriebssicherheit 1201 Teil 4 (TRBS).

Welche Pflichten habe ich als Betreiber?
Als Betreiber eines Aufzugs müssen Sie sicherstellen, dass der Aufzug sicher genutzt werden kann. Dazu gehört, dass Sie regelmäßige Wartungen durchführen lassen, ein Notrufsystem einrichten und den Aufzug von regelmäßig zwischen den Wartungen von einen Sachkundigen überprüfen lassen. Diese Pflichten sind in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und in der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 Teil 4 festgelegt.

Wie kann man die Betriebskosten senken?
Sie können die Betriebskosten senken, indem Sie den Aufzug regelmäßig warten lassen und notwendige vorbeugende Instandsetzungen durchführen lassen. Regelmäßige Wartungen helfen dabei, kleinere Probleme frühzeitig zu erkennen und zu beheben, bevor sie zu größeren und kostspieligeren Reparaturen führen. Vorbeugende Instandsetzungen sorgen dafür, dass der Aufzug stets in einem optimalen Zustand bleibt und Ausfälle minimiert werden.

Wie oft sollte eine Wartung durchgeführt werden?
Eine Wartung von Aufzugsanlagen sollte mindestens einmal im Quartal, also alle drei Monate, durchgeführt werden. Bei häufig genutzten und/oder Betriebsablauf relevanten Aufzügen kann eine monatliche Wartung sinnvoll sein. Regelmäßige Wartungen helfen, kleinere Probleme frühzeitig zu erkennen und ungeplante größere Reparaturen zu vermeiden.

Wie oft muss eine ZÜS meine Aufzugsanlage prüfen?
Eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS), z.B. TÜV, Dekra, GTÜ muss gemäß den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 Teil 4 Ihre Aufzugsanlage mindestens alle zwei Jahre einer gründlichen Hauptprüfung unterziehen. Zusätzlich muss zwischen den Prüfintervall der Hauptprüfung eine sogenannte Zwischenprüfung stattfinden. Um sicherzustellen, dass der Aufzug sicher und betriebsbereit ist. Diese regelmäßigen Prüfungen sind entscheidend, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit Ihrer Aufzugsanlage zu gewährleisten und mögliche Mängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

Habe ich einen Bestandschutz an meine Aufzugsanlage?
Nein, es gibt grundsätzlich keinen Bestandschutz für Aufzüge. Das bedeutet, dass Sie Ihren Aufzug regelmäßig modernisieren müssen, um den aktuellen Sicherheitsstandards zu entsprechen. Laut der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) müssen alle Aufzugsanlagen kontinuierlich den neuesten Sicherheitsanforderungen angepasst werden. Dies umfasst sowohl technische Updates als auch die Einhaltung aktueller Vorschriften und Normen.

UNSER BLOG
In unseren Blog berichten wir regelmäßig über wissenswerte und interessante Themen rund um Aufzugsanlagen. Gerne möchte wir Ihnen hier einen Einblick verschaffen, was aktuell die Aufzugsbranche beschäftigt und damit für Sie als Betreiber zu beachten ist.
