
BETREIBERWISSEN
Der Betrieb einer Aufzugsanlage ist mit klar geregelten Pflichten verbunden. Als Betreiber tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit der Nutzer, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie für einen wirtschaftlichen und störungsfreien Betrieb. Dieses Betreiberwissen unterstützt Sie dabei, Pflichten korrekt einzuordnen und Risiken zu vermeiden.

Bin ich als privater Betreiber gleichgestellter Arbeitgeber?
Ja, als privater Betreiber einer Aufzugsanlage gelten Sie als gleichgestellter Arbeitgeber. Das bedeutet, dass Sie ähnliche Pflichten haben wie ein Arbeitgeber, wenn Sie einen Aufzug betreiben, der für geschäftliche Zwecke genutzt wird. Dies ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festgelegt und in der Technische Regeln für Betriebssicherheit 1201 Teil 4 (TRBS).

Welche Pflichten habe ich als Betreiber?
Als Betreiber sind Sie verpflichtet, den sicheren Betrieb Ihrer Aufzugsanlage jederzeit sicherzustellen. Dazu zählen regelmäßige Wartungen, gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen durch zugelassene Überwachungsstellen, Sicht- und Funktionskontrollen sowie ein funktionierendes Notrufsystem. Alle Maßnahmen müssen dokumentiert und festgestellte Mängel fristgerecht beseitigt werden. Grundlage hierfür sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die TRBS 3121.

Wie kann man die Betriebskosten senken?
Betriebskosten lassen sich durch regelmäßige Kontrollen, transparente Wartungsverträge und eine fachliche Prüfung von Angeboten und Rechnungen senken. Häufig entstehen unnötige Kosten durch pauschale Abrechnungen oder verspätete Mängelbeseitigungen. Eine unabhängige Bewertung von Wartungsleistungen hilft, Einsparpotenziale zu erkennen und ungeplante Reparaturen zu vermeiden.

Wie oft sollte eine Wartung durchgeführt werden?
Die Wartung einer Aufzugsanlage muss regelmäßig erfolgen. Die Betriebssicherheitsverordnung und die TRBS 3121 verlangen einen sicheren Betrieb. In der Praxis gilt eine Wartung alle drei Monate als Standard. Abweichungen zu längeren Intervallen sind möglich, wenn sie fachlich begründet und durch eine Gefährdungsbeurteilung abgesichert sind.

Wie oft muss eine ZÜS meine Aufzugsanlage prüfen?
Aufzugsanlagen müssen gemäß Betriebssicherheitsverordnung sowie TRBS 1201 und TRBS 3121 regelmäßig durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS), wie TÜV. DEKRA oder GTÜ geprüft werden. Die Hauptprüfung ist spätestens alle zwei Jahre durchzuführen, zusätzlich ist eine Zwischenprüfung vorgeschrieben. Diese Prüfungen sind entscheidend, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Aufzugsanlage sicherzustellen und mögliche Mängel frühzeitig zu erkennen.
_edited.jpg)
ZÜS Prüfung bestanden, warum weiter handeln?
Eine Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle bestätigt lediglich den sicheren Zustand Ihrer Aufzugsanlage zum Zeitpunkt der Prüfung. Sie erfolgt nicht vollständig nach dem aktuellen Stand der Technik und ersetzt nicht die laufende Betreiberverantwortung. Die Gefährdungsbeurteilung, die Qualität der Wartungsleistungen, die Dokumentation sowie wirtschaftliche Aspekte sind nicht Bestandteil der ZÜS Prüfung und liegen weiterhin in der Verantwortung des Betreibers. Durch ergänzende Betreiberkontrollen lassen sich Risiken, Kosten und ungeplante Stillstände frühzeitig vermeiden.

Habe ich einen Bestandschutz an meine Aufzugsanlage?
Nein, es gibt grundsätzlich keinen Bestandschutz für Aufzüge. Betreiber müssen ihre Anlagen regelmäßig bewerten und bei neuen gesetzlichen Anforderungen, Normänderungen oder sicherheitsrelevanten Erkenntnissen an den aktuellen Stand der Technik anpassen, um einen sicheren und rechtskonformen Betrieb zu gewährleisten.

UNSER BLOG
In unseren Blog berichten wir regelmäßig über wissenswerte und interessante Themen rund um Aufzugsanlagen. Gerne möchte wir Ihnen hier einen Einblick verschaffen, was aktuell die Aufzugsbranche beschäftigt und damit für Sie als Betreiber zu beachten ist.







