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Beraten. Planen. Prüfen.


Mängelfrei ≠ Sorgenfrei: Der Trugschluss bei der wiederkehrenden Prüfung von Aufzugsanlagen
Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass eine erfolgreiche TÜV-Prüfung eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) überflüssig macht. Das stimmt nicht. Beide dienen der Sicherheit, haben aber unterschiedliche Schwerpunkte und sind eigenständige, gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen.

Christian Görlich
vor 2 Tagen


Inaugenscheinnahme an Aufzügen: Kleine Maßnahme – große Wirkung für Sicherheit und Betrieb
Die Sicherheit von Aufzügen steht an erster Stelle – sowohl für Betreiber als auch für Nutzer. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Haupt- und Zwischenprüfungen durch die ZÜS (zugelassene Überwachungsstellen) spielt die sogenannte Inaugenscheinnahme nach der TRBS 3121 eine zentrale Rolle bei der frühzeitigen Erkennung von Mängeln oder sicherheitsrelevanten Auffälligkeiten.

Martin Varga
17. Juni


TRBS 3121: Neue Betreiberpflichten für Aufzugsanlagen seit März 2025
Seit März 2025 gilt die überarbeitete Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 3121 – ein zentrales Regelwerk für den sicheren Betrieb v

Christian Görlich
10. Juni


Cybersicherheit für Aufzüge
Die Digitalisierung macht auch vor Aufzugsanlagen nicht halt. Immer mehr Systeme werden vernetzt, sei es für Fernwartung, Monitoring oder intelligente Notrufsysteme. Diese Entwicklung bringt viele Vorteile, birgt aber auch neue Risiken – insbesondere im Bereich der Cybersicherheit.

Christian Görlich
13. Mai
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