Mängelfrei ≠ Sorgenfrei: Der Trugschluss bei der wiederkehrenden Prüfung von Aufzugsanlagen
- Christian Görlich

- 8. Juli
- 2 Min. Lesezeit

Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass eine erfolgreiche TÜV-Prüfung eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) überflüssig macht. Das stimmt nicht! Beide dienen der Sicherheit, haben aber unterschiedliche Schwerpunkte und sind eigenständige, gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen.
Was ist die ZÜS-Prüfung?
Die wiederkehrende Prüfung durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS), wie den TÜV, DEKRA, GTÜ oder andere, findet regelmäßig (Haupt- und Zwischenprüfung im jährlichen Wechsel) statt. Sie überprüft den aktuellen Zustand der Aufzugsanlage und stellt sicher, dass sie den technischen Vorgaben und dem Betriebszustand zum Zeitpunkt der Prüfung entspricht. Eine "mängelfreie" Prüfung bedeutet, dass zum Prüfzeitpunkt keine sicherheitstechnischen Abweichungen vom Soll-Zustand festgestellt wurden. Sie ist eine Momentaufnahme.
Was ist die Gefährdungsbeurteilung (GBU)?
Die Gefährdungsbeurteilung geht viel tiefer. Sie ist eine umfassende Analyse aller potenziellen Gefährdungen, die von der Aufzugsanlage ausgehen können, sowohl für Nutzer als auch für Wartungspersonal und Dritte. Das Besondere: Die GBU bewertet nicht nur den aktuellen Zustand, sondern gleicht die Anlage auch mit dem aktuellen Stand der Technik ab. Das bedeutet, selbst eine ältere, aber mängelfreie Anlage kann aufgrund fehlender moderner Sicherheitseinrichtungen (z.B. Lichtgitter, moderne Notrufsysteme, Schutz vor Cyberangriffen) als gefährlich eingestuft werden.
Die GBU ist eine Pflicht des Betreibers! Sie muss vor der erstmaligen Inbetriebnahme durchgeführt und regelmäßig aktualisiert werden, insbesondere bei technischen Änderungen an der Anlage, Änderungen der Nutzung oder des Umfelds, sowie bei neuen Normen und gesetzlichen Vorgaben (wie z.B. zum Thema Cybersicherheit). Es gibt zwar keine festgelegten Fristen, aber eine Aktualisierung alle zwei bis drei Jahre, besonders bei älteren Anlagen, ist dringend empfohlen.
Warum Sie die Gefährdungsbeurteilung unbedingt brauchen:
Gesetzliche Pflicht: Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt die Gefährdungsbeurteilung für Aufzugsanlagen, die von Arbeitgebern (oder gleichgestellten Personen) genutzt werden, explizit vor (§ 3 BetrSichV). Dies betrifft in der Regel alle Aufzüge in Mehrfamilienhäusern mit Hausmeistern, gewerblich genutzten Gebäuden, Büros etc.
Identifikation verborgener Risiken: Eine GBU deckt Risiken auf, die bei einer reinen Funktionsprüfung nicht immer offensichtlich sind, z.B. veraltete Sicherheitskomponenten, die nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Haftungsminimierung: Als Betreiber sind Sie für die sichere Nutzung Ihrer Anlage verantwortlich. Eine fehlende oder veraltete GBU kann im Falle eines Unfalls weitreichende rechtliche Konsequenzen haben.
Vorausschauende Planung: Die GBU liefert eine fundierte Basis für notwendige Modernisierungen und Instandhaltungsmaßnahmen, die die Sicherheit erhöhen und den Wert Ihrer Immobilie langfristig sichern.
Cybersicherheit: Mit der zunehmenden Digitalisierung von Aufzügen ist das Thema Cybersicherheit in den Fokus gerückt. Die GBU muss auch Cybergefährdungen berücksichtigen und entsprechende Schutzmaßnahmen festlegen (gem. TRBS 1115-1).
Fazit: Sicherheit ist kein Zufall!
Eine mängelfreie ZÜS-Prüfung ist ein positives Signal, aber sie ersetzt keinesfalls die verpflichtende und umfassende Gefährdungsbeurteilung. Die GBU ist Ihr Schlüssel zu einem wirklich sicheren Aufzugsbetrieb, der den aktuellen gesetzlichen Anforderungen und dem Stand der Technik gerecht wird. Sorgen Sie vor – für die Sicherheit Ihrer Nutzer und Ihre eigene rechtliche Absicherung!
Gerne unterstützen wir Die Aufzugsplaner GmbH Sie dabei, kontaktiere Sie uns unter info@dieaufzugsplaner.de, im kostenlosen Erstgespräch beraten wir Sie gerne.


