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Beraten. Planen. Prüfen.


Mängelfrei ≠ Sorgenfrei: Der Trugschluss bei der wiederkehrenden Prüfung von Aufzugsanlagen
Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass eine erfolgreiche TÜV-Prüfung eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) überflüssig macht. Das stimmt nicht. Beide dienen der Sicherheit, haben aber unterschiedliche Schwerpunkte und sind eigenständige, gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen.

Christian Görlich
vor 2 Tagen


TRBS 3121: Neue Betreiberpflichten für Aufzugsanlagen seit März 2025
Seit März 2025 gilt die überarbeitete Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 3121 – ein zentrales Regelwerk für den sicheren Betrieb v

Christian Görlich
10. Juni
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