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Inaugenscheinnahme an Aufzügen: Kleine Maßnahme – große Wirkung für Sicherheit und Betrieb

  • Autorenbild: Martin Varga
    Martin Varga
  • 17. Juni
  • 2 Min. Lesezeit
Inaugenscheinnahme nach der TRBS 3121, Notruf, Aufzugswärter

Sicherheit von Aufzügen steht an erster Stelle – sowohl für Betreiber als auch für Nutzer. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Haupt- und Zwischenprüfungen durch die ZÜS (zugelassene Überwachungsstellen) spielt die sogenannte Inaugenscheinnahme nach der TRBS 3121 eine zentrale Rolle bei der frühzeitigen Erkennung von Mängeln oder sicherheitsrelevanten Auffälligkeiten.


Was bedeutet „Inaugenscheinnahme“?

Der Begriff „Inaugenscheinnahme“ beschreibt die visuelle Begutachtung eines Aufzugs, bei der gezielt nach Auffälligkeiten gesucht wird – ohne den Einsatz spezieller Prüfgeräte oder Werkzeuge. Es handelt sich also um eine einfach durchzuführende Sichtprüfung, die regelmäßig erfolgen muss.


Ziel ist es, frühzeitig Hinweise auf potenzielle sicherheitsrelevante Probleme und offensichtliche Mängel zu erhalten – wie etwa:

  • ungewöhnliche Fahrgeräusche

  • defekte Anzeigen oder Beleuchtung

  • beschädigte Türen, Kabinenwände oder Bedienelemente

  • Sicherstellung, dass die Notrufeinrichtung funktioniert

  • Überprüfung der Zugänglichkeit der Notbefreiungseinrichtungen

  • fehlende oder beschädigte Beschilderungen

  • frühzeitig Spuren von Vandalismus erkennen


Wer führt die Inaugenscheinnahme durch?

Die Inaugenscheinnahme kann von geschultem Personen, wie z.B. Hausmeistern oder sogenannte Aufzugswärtern durchgeführt werden – wichtig ist, dass die Person mit dem Aufzugssystem vertraut ist und eine entsprechende Einweisung erhalten hat. In vielen Fällen wird diese im Rahmen der regelmäßigen Betreiberpflichten organisiert – entweder intern oder durch beauftragte externe Dienstleister.


Wie oft sollte eine Inaugenscheinnahme erfolgen?

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Frequenz, doch die Faustregel lautet: je häufiger, desto besser. Die tatsächliche Häufigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann variieren. Hierzu ist die Nutzungshäufigkeit des Aufzugs, die Aufzugsbauart, sowie Alter und auch das Umfeld (z. B. öffentlich zugängliche Gebäude mit erhöhten Vandalismus Risiko) des Aufzugs zu betrachten.

In stark frequentierten Gebäuden (z. B. Bürohäusern, Einkaufszentren oder Wohnanlagen) kann eine wöchentliche oder sogar tägliche Sichtkontrolle sinnvoll sein.


Was wird bei der Inaugenscheinnahme geprüft?

Typische Prüfpunkte dieser regelmäßigen Sichtkontrolle sind:

✅Fahrkorb: Zustand der Fahrkorbwände, Beleuchtung im Fahrkorb, Funktionstüchtig aller Bedienelemente, ungewöhnliche Fahrgeräusche

✅Notruf: Funktion des Notrufes, sowie deren Sprachqualität, Notfallpläne aktuell& verfügbar

Türen: Türverrieglung, Türschwellen frei von Verschmutzungen, ungewöhnliche Geräusche oder Ruckeln der Türen

✅Etagenzugänge: exakte Bündigkeit des Fahrkorb in den Haltestellen, Funktionstüchtig aller Bedienelemente, Kontrolle der Anzeigen, Beleuchtung an den Zugangsstellen

✅Anzeige- und Sicherheitssysteme: Funktion der Etagenanzeige, Hinweise zur maximalen Traglast, Hinwiese zum Verhalten im Brandfall, aktuelle ZÜS Prüfplakette

✅Allgemein: Sauberkeit und Ordnung an der Aufzugsanlage, Zugänglichkeit zu den Notbefreiungseinrichtungen

Wichtig: Die Inaugenscheinnahme ersetzt keine regelmäßige Wartung oder Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS), sondern ergänzt diese sinnvoll.


Dokumentation nicht vergessen

Auch wenn die Inaugenscheinnahme „nur“ eine Sichtkontrolle ist, muss diese dokumentiert werden. Ein einfaches Formular oder digitales Protokoll genügt meist, um das Haftungsrisiko zu minieren. So können die Verantwortlichkeiten nachvollzogen, der aktuelle Zustand am Aufzug erkannt und anstehende Wartungen, sowie Prüfungen effizient vorbereitet werden.


Fazit: Kleine Maßnahme mit großem Nutzen

Die regelmäßige Inaugenscheinnahme von Aufzügen ist eine einfache, aber äußerst wirkungsvolle Maßnahme, um den sicheren und störungsfreien Betrieb von Aufzügen zu gewährleisten. Sie hilft, offensichtliche Schwachstelle und Gefahrenquellen frühzeitig zu erkennen und damit Risiken zu minimieren – die Inaugenscheinnahne ist ein essenzieller Bestandteil einer Betreiberverantwortung.


Gerne unterstützen wir Die Aufzugsplaner GmbH Sie bei der Erfüllung dieser wichtigen Betreiberaufgabe. Setzen Sie auf unsere Expertise und kontaktieren Sie uns unter info@dieaufzugsplaner.de. Im kostenlosen Erstgespräch beraten Die Aufzugsplaner GmbH Sie gerne, wie wir Sie bei Ihren Aufzügen individuell und optimal unterstützen können.

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