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Beraten. Planen. Prüfen.


Inaugenscheinnahme an Aufzügen: Kleine Maßnahme – große Wirkung für Sicherheit und Betrieb
Die Sicherheit von Aufzügen steht an erster Stelle – sowohl für Betreiber als auch für Nutzer. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Haupt- und Zwischenprüfungen durch die ZÜS (zugelassene Überwachungsstellen) spielt die sogenannte Inaugenscheinnahme nach der TRBS 3121 eine zentrale Rolle bei der frühzeitigen Erkennung von Mängeln oder sicherheitsrelevanten Auffälligkeiten.

Martin Varga
17. Juni


Cybersicherheit für Aufzüge
Die Digitalisierung macht auch vor Aufzugsanlagen nicht halt. Immer mehr Systeme werden vernetzt, sei es für Fernwartung, Monitoring oder intelligente Notrufsysteme. Diese Entwicklung bringt viele Vorteile, birgt aber auch neue Risiken – insbesondere im Bereich der Cybersicherheit.

Christian Görlich
13. Mai
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