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Beraten. Planen. Prüfen.


Inaugenscheinnahme an Aufzügen: Kleine Maßnahme – große Wirkung für Sicherheit und Betrieb
Die Sicherheit von Aufzügen steht an erster Stelle – sowohl für Betreiber als auch für Nutzer. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Haupt- und Zwischenprüfungen durch die ZÜS (zugelassene Überwachungsstellen) spielt die sogenannte Inaugenscheinnahme nach der TRBS 3121 eine zentrale Rolle bei der frühzeitigen Erkennung von Mängeln oder sicherheitsrelevanten Auffälligkeiten.

Martin Varga
17. Juni


TRBS 3121: Neue Betreiberpflichten für Aufzugsanlagen seit März 2025
Seit März 2025 gilt die überarbeitete Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 3121 – ein zentrales Regelwerk für den sicheren Betrieb v

Christian Görlich
10. Juni


Kostenersparnis durch professionelles Aufzugsmanagement – bis zu 40% weniger Kosten sind möglich
Wenn es um Aufzüge geht, stehen Sicherheit und Komfort im Vordergrund. Doch ein ebenso wichtiger Aspekt ist die Kontrolle der laufenden Kosten. Mit einem professionellen Aufzugsmanagement, unterstützt durch ein Expertenteam mit jahrzehntelanger Erfahrung im Bereich Aufzüge und Fördertechnik, lassen sich bis zu 40% der Betriebskosten jährlich einsparen – und das auf nachhaltige Weise.

Martin Varga
6. Mai
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