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Beraten. Planen. Prüfen.


Inaugenscheinnahme an Aufzügen: Kleine Maßnahme – große Wirkung für Sicherheit und Betrieb
Die Sicherheit von Aufzügen steht an erster Stelle – sowohl für Betreiber als auch für Nutzer. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Haupt- und Zwischenprüfungen durch die ZÜS (zugelassene Überwachungsstellen) spielt die sogenannte Inaugenscheinnahme nach der TRBS 3121 eine zentrale Rolle bei der frühzeitigen Erkennung von Mängeln oder sicherheitsrelevanten Auffälligkeiten.

Martin Varga
17. Juni
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