
UNSERE LEISTUNGEN
Planung &
Projektbetreuung
Wir bieten Ihnen eine umfassende Fachplanung und Projektbetreuung rund um Ihre Aufzugsanlage – ganz gleich, ob es sich um eine Neuanlage, eine Modernisierung oder den Austausch einer bestehenden Anlage handelt. Unsere Leistungen sind speziell auf die Bedürfnisse von Betreibern zugeschnitten und begleiten Sie zuverlässig durch alle Phasen Ihres Projekts. Bereits in der frühen Projektphase entwickeln wir erste Konzepte und legen die technischen sowie wirtschaftlichen Grundlagen für die weiteren Planungsschritte. In der Ausführungsplanung erstellen wir detaillierte Planunterlagen, die als verlässliche Basis für die Bauausführung dienen. Dabei achten wir stets auf eine praxisnahe Umsetzung und eine klare Strukturierung aller Inhalte. Ein zentraler Bestandteil unserer Leistung ist die Erstellung und Versendung von Ausschreibungsunterlagen an geeignete Aufzugsunternehmen. Die eingehenden Angebote werden von uns sorgfältig analysiert und objektiv bewertet. Wir erstellen einen transparenten Preisspiegel, führen die Vergabeverhandlungen in Ihrem Sinne und erarbeiten auf dieser Basis einen fundierten Vergabevorschlag. Der daraus resultierende Werksvertrag wird von uns rechtssicher gemäß VOB/B formuliert und bildet die vertragliche Grundlage für die Umsetzung. Während der gesamten Bauphase übernehmen wir die fachliche Überwachung der Arbeiten. Wir stellen sicher, dass alle Leistungen entsprechend der Pläne, Vorgaben und geltenden Vorschriften ausgeführt werden. Auch die Organisation und Durchführung der förmlichen Abnahme nach VOB/B liegt in unserer Verantwortung – mit dem Ziel, eine vollständige und mangelfreie Leistungserbringung sicherzustellen. Darüber hinaus prüfen wir für Sie alle eingehenden Rechnungen kaufmännisch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. So behalten Sie jederzeit die Kontrolle über Ihr Budget und profitieren von einer transparenten und korrekten Abrechnung. Neben der klassischen Fachplanung beraten wir Sie umfassend zu Themen wie gesetzlichen Vorgaben, Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Schachtentrauchungssystemen. Durch unser fundiertes Netzwerk in der Aufzugs- und Baubranche können wir Ihnen stets die wirtschaftlichste und technisch sinnvollste Lösung empfehlen – auf Wunsch auch als Modernisierungskonzept zum fairen Festpreis. Unsere Leistungen orientieren sich an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und bieten Ihnen Planungssicherheit, Transparenz und höchste Fachkompetenz. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung – für eine professionelle, wirtschaftliche und zukunftssichere Planung Ihrer Aufzugsanlage.
Aufzugs-
mangement
Als Betreiber von Aufzugsanlagen stehen Sie täglich vor einer Vielzahl komplexer Herausforderungen. Neben der Verantwortung für die Sicherheit der Nutzer tragen Sie auch die rechtliche Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb Ihrer Anlagen. Gleichzeitig sind die tatsächlichen Betriebskosten oft schwer zu durchschauen, und der organisatorische Aufwand rund um Wartung, Prüfungen und Dokumentation ist erheblich. Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, wie häufig Betreiber mit undurchsichtigen Rechnungen, fehlender technischer Expertise bei der Bewertung von Angeboten und der zeitaufwendigen Einhaltung gesetzlicher Betreiberpflichten – insbesondere gemäß TRBS 3121 – konfrontiert sind. Genau hier setzt unser professionelles Aufzugsmanagement an. Die Aufzugsplaner GmbH unterstützt Sie als verlässlicher Partner beim sicheren, wirtschaftlichen und rechtskonformen Betrieb Ihrer Aufzugsanlagen – mit dem klaren Ziel, Sie spürbar zu entlasten und Risiken zu minimieren. Dank unserer jahrzehntelangen Praxiserfahrung und umfassenden Marktkenntnis agieren wir als unabhängiger, herstellerneutraler Experte ausschließlich in Ihrem Interesse. Wir analysieren Angebote und Rechnungen mit fachlicher Präzision, erkennen Optimierungspotenziale und setzen diese gezielt um. Bestehende Wartungs- und Serviceverträge prüfen wir kritisch, holen Vergleichsangebote ein und führen Nachverhandlungen zu Ihren Gunsten. Dabei behalten wir stets den Überblick über sämtliche Leistungen und sorgen für volle Kostentransparenz. Ein besonderer Fokus liegt auf der Überwachung Ihrer Betreiberpflichten: Wir kontrollieren die Ausführung aller relevanten Maßnahmen direkt vor Ort an der Anlage, dokumentieren sämtliche Ergebnisse und stellen die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften sicher. Das Ergebnis unserer Arbeit ist für Sie konkret messbar: Sie reduzieren Ihren Verwaltungsaufwand deutlich, sichern sich rechtlich ab und senken Ihre Betriebskosten – erfahrungsgemäß um bis zu 40 Prozent jährlich. Gleichzeitig gewinnen Sie die Kontrolle über Leistungen und Kosten zurück und schaffen maximale Transparenz.
Prüfungs-
management
Die regelmäßigen Prüfungen Ihrer Aufzugsanlagen oder Fahrtreppe durch eine Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) sind durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorgeschrieben, diese hat Gesetzescharakter und ist damit von Ihnen als Betreiber verbindlich einzuhalten. Dieser wiederkehrenden Prüfung darf zwei Jahre nicht überschreite, in der Mitte dieses Intervalls ist eine Zwischenprüfung vorzunehmen. Die Einhaltung dieser Fristen obliegt dem Betreiber. Wir koordinieren für Sie mit den ZÜS die erforderlichen Prüfungen innerhalb der jeweiligen Frist. Sofern notwendig koordinieren wir die Gestellung eines Mitarbeiters des Wartungsunternehmens. Die Nachverfolgung möglicher Mängel sind im Anschluss dieser Prüfung nur eine Aufgabe, die ein Betreiber erfüllen muss. Gerne übernehmen wir auch dieses für Sie.
Gefährdungs-
beurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale und wichtigste Dokument zur Gewährleistung der Sicherheit Ihrer Aufzugsanlage und zur Erfüllung Ihrer gesetzlichen Betreiberpflichten. Sie bildet die dokumentierte Grundlage dafür, dass alle potenziellen Risiken systematisch erfasst und bewertet wurden und entsprechende Schutzmaßnahmen festgelegt sind. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist die zentrale Rechtsgrundlage (§ 3). Sie regelt die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen, wozu Aufzüge explizit zählen (Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV). Die Verordnung fordert explizit die Beurteilung aller Gefährdungen, die mit der Nutzung des Aufzugs verbunden sind und die Ableitung notwendiger Schutzmaßnahmen (§ 3 Abs. 1). Wichtiger Hinweis: Auch wenn die Verordnung formal den Begriff „Arbeitgeber“ verwendet, sind Sie als Betreiber der Aufzugsanlage für die Einhaltung dieser Pflichten verantwortlich (§ 2 Abs. 4 BetrSichV stellt klar: „Dem Arbeitgeber steht gleich, wer eine überwachungsbedürftige Anlage [...] betreibt.“). Die Verordnung schreibt zudem die regelmäßige Überprüfung und unverzügliche Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung vor (§ 3 Abs. 7 BetrSichV), insbesondere bei sicherheitsrelevanten Veränderungen, neuen Erkenntnissen (z.B. Änderungen in der Norm und damit den Stand der Technik, Unfallverhütung) oder bezüglich Cybersicherheit. Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt zudem die regelmäßige Überprüfung und unverzügliche Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung vor (§ 3 Abs. 7 BetrSichV), insbesondere bei sicherheitsrelevanten Veränderungen, neuen Erkenntnissen (u.a. Änderungen relevanten Vorschriften sowie Normen, Änderungen des Stands der Technik). Dieses trifft auf das zuletzt Inkrafttreten der TRBS 1115-1 zur Cybersicherheit zu. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere TRBS 1111 (Gefährdungsbeurteilung) und TRBS 3121 (Betrieb von Aufzugsanlagen) konkretisieren diese Anforderungen und stellen den anerkannten Stand der Technik dar. Die Einhaltung dieser Regeln ist entscheidend für Ihre Rechtssicherheit und den Nachweis Ihrer Sorgfaltspflicht (Vermutungswirkung). Das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) bildet die übergeordnete gesetzliche Grundlage. Verstöße gegen die BetrSichV können rechtliche Konsequenzen haben. Eine aktuelle, dokumentierte Gefährdungsbeurteilung, die auch die Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt, ist somit nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern der Dreh- und Angelpunkt für den nachweislich sicheren Betrieb der Aufzugsanlage und muss der ZÜS (zugelassenen Überwachungsstellen) bei wiederkehrenden Prüfungen vorgelegt werden können.
Wartungs-
kontrolle
Ein sicherer und effizienter Betrieb von Aufzugsanlagen hängt maßgeblich von der Qualität und Ausführung der Wartung ab. In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder: Wartungsleistungen werden häufig pauschal berechnet, ohne dass Art und Umfang der tatsächlich erbrachten Leistungen transparent nachvollziehbar sind. Für Betreiber bedeutet das: Unsicherheit bei Kosten, Leistung und Haftung – und ein erhöhtes Risiko, dass gesetzliche Pflichten nicht vollständig erfüllt werden. Die Aufzugsplaner GmbH bietet Ihnen mit der Wartungskontrolle eine unabhängige, fachlich fundierte Lösung zur Qualitätssicherung Ihrer Wartungsleistungen. Unser Ziel ist es, Transparenz zu schaffen, technische Mängel frühzeitig zu erkennen und die Wartungskosten dauerhaft zu optimieren. Im Rahmen unserer Wartungskontrolle prüfen wir regelmäßig und herstellerneutral vor Ort, ob die im Wartungsvertrag vereinbarten Leistungen fachgerecht, vollständig und gemäß den geltenden Normen und Vorschriften (u. a. TRBS 3121) erbracht werden. Wir dokumentieren alle Ergebnisse nachvollziehbar und zeigen Ihnen auf, wo Defizite bestehen, Nachbesserungen erforderlich sind oder Vertragsanpassungen sinnvoll wären. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine faire, sachliche Kommunikation mit allen Beteiligten – im Interesse eines sicheren Anlagenbetriebs. Darüber hinaus analysieren wir Ihre bestehenden Wartungsverträge auf Inhalt, Preis-Leistungs-Verhältnis und rechtliche Absicherung. Falls gewünscht, begleiten wir Sie bei der Ausschreibung und Neuverhandlung von Verträgen – immer mit dem Ziel, Ihre technischen Anforderungen wirtschaftlich und rechtssicher abzubilden. Die Vorteile für Sie als Betreiber sind klar: mehr Kontrolle über die tatsächlich erbrachten Leistungen, weniger unnötige Kosten, erhöhte Betriebssicherheit und eine deutliche Reduzierung Ihres Haftungsrisikos. Mit unserer Wartungskontrolle behalten Sie den Überblick – technisch, rechtlich und wirtschaftlich. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und verschaffen Sie sich die Sicherheit, die Sie als Betreiber brauchen. Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie persönlich und unverbindlich.
Inaugen-
scheinnahme
Als Betreiber einer Aufzugsanlage sind Sie gesetzlich verpflichtet, regelmäßige Sicht- und Funktionskontrollen durchführen zu lassen. Grundlage hierfür ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 3121 und TRBS 1201), die vorschreiben, dass Aufzugsanlagen regelmäßig auf offensichtliche Mängel überprüft werden müssen, welche die sichere Nutzung beeinträchtigen könnten. Diese sogenannte Inaugenscheinnahme ist die heutige Entsprechung der früher bekannten Tätigkeit des Aufzugswärters. Während dieser früher vor allem eine betriebsinterne Kontrollfunktion übernahm, ist die Inaugenscheinnahme heute klar geregelt, dokumentationspflichtig und Bestandteil der gesetzlich vorgeschriebenen Betreiberverantwortung. Wir übernehmen diese Aufgabe für Sie: Unsere speziell geschulten und befähigten Personen führen die vorgeschriebenen Sicht- und Funktionskontrollen direkt an Ihrer Anlage durch – fachgerecht, herstellerneutral und in regelmäßigen Intervallen. Dabei dokumentieren wir alle Feststellungen transparent und leiten bei Bedarf konkrete Handlungsempfehlungen oder Maßnahmen zur weiteren Prüfung und Instandsetzung ein. Mit unserer Unterstützung erfüllen Sie nicht nur alle gesetzlichen Vorgaben gemäß TRBS 1201 und 3121, sondern gewährleisten auch den sicheren, zuverlässigen und rechtskonformen Betrieb Ihrer Aufzugsanlagen – ohne zusätzlichen Aufwand für Ihre Organisation.
