
UNSERE LEISTUNGEN
Planung
Wir bieten die Fachplanung rund um Ihre Aufzugsanlage, egal ob es sich um eine Modernisierung, Ersatzanlage oder Neuanlage handelt. Unsere Dienstleistung der Fachplanung ist genau auf Ihre Bedürfnisse als Betreiber zugeschnitten. Wir begleiten Sie durch alle Phasen Ihres Projekts und sorgen für eine reibungslose und effiziente Umsetzung. In der Vorplanung entwickeln wir erste Konzepte und Ideen für Ihr Projekt und legen die Grundlagen für die weiteren Planungsphasen. In der Ausführungsplanung erstellen wir detaillierte Pläne, die als Grundlage für die Bauausführung dienen. Wir kümmern uns um die Erstellung und den Versand der Ausschreibungsunterlagen an entsprechend Ihr Projekt passende Aufzugsfirmen. Die eingegangenen Angebote werden sorgfältig analysiert und bewerten, um den besten Partner für Ihr Projekt auszuwählen. Wir erstellen einen umfassenden Preisspiegel, der Ihnen einen klaren Überblick über die Kostenstruktur der Angebote gibt und führen für Sie die Vergabeverhandlungen mit den Aufzugsfirmen, hierdurch sichern wir Ihnen die besten Konditionen für Ihr Projekt zu. Basierend auf den Vergabeverhandlung erstellen wir einen fundierten Vergabevorschlag und erarbeiten den Werksvertrag, der alle wichtigen Vereinbarungen und Bedingungen für die Bauausführung gemäß VOB/B festhält. Während der gesamten Bauphase überwachen wir kontinuierlich die Bauarbeiten, um sicherzustellen, dass alle Arbeiten gemäß den Plänen und Vorschriften ausgeführt werden. Wir organisieren und führen die förmliche Abnahme gemäß VOB/B der Aufzugsanlage für Sie durch. Hierdurch wird sichergestellt, dass alle Leistungen ordnungsgemäß und gemäß Leistungsverzeichnis erbracht wurden. Auch die kaufmännische Prüfung alle eingehenden Rechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit gehört zu unseren Aufgabenspektrum, um für Sie eine korrekte Abrechnung sicherzustellen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und Erfahrung, um Ihre Aufzüge wirtschaftlich und effizient zu planen. Wir unterstützen Sie auch bei Vorschriften, Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Schachtentrauchungssystem. Mit unserem Netzwerk in der Aufzugs- und Baubranche empfehlen wir die beste und wirtschaftlichste Modernisierung zum fairen Festpreis. Unsere Angebote orientieren sich an der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
Aufzugs-
mangement
Als Aufzugsbetreiber stehen Sie vor einer Vielzahl komplexer Herausforderungen. Wir von der Aufzugsplaner GmbH wissen aus unserer langjährigen Erfahrung, dass dies oft mit einer hohen Verantwortung für Sicherheit und Rechtssicherheit einhergeht. Häufig sind die tatsächlichen Kosten unklar und der Verwaltungsaufwand für die Anlagen enorm. Wir kennen die Probleme aus dem Betriebsalltag genau: undurchsichtige Rechnungen, das Fehlen von spezifischer Fachexpertise zur Bewertung von Angeboten und die hohe Komplexität der gesetzlichen Betreiberpflichten nach TRBS 3121, für die meist die nötige Zeit fehlt. Genau hier setzen wir an. Die Aufzugsplaner GmbH ist Ihr professioneller und zuverlässiger Partner für ein effizientes Aufzugsmanagement, das Sie spürbar entlastet und den sicheren sowie wirtschaftlichen Betrieb Ihrer Aufzugsanlagen gewährleistet. Mit unserer jahrzehntelangen Praxiserfahrung in der Aufzugsbranche und unserer präzisen Marktkenntnis sind wir Ihr unabhängiger Experte. Wir sind absolut herstellerneutral und vertreten ausschließlich Ihre Interessen. Dank unserer tiefgreifenden Expertise und unserem großen Netzwerk sind wir in der Lage, den marktüblichen Wert von Angeboten und Rechnungen genau einzuschätzen. Wir prüfen und optimieren Ihre bestehenden Verträge, holen Alternativangebote ein und verhandeln diese sowie alle anfallenden Rechnungen für Sie nach. Zudem überwachen wir kontinuierlich die Einhaltung Ihrer Betreiberpflichten und kontrollieren die ausgeführten Leistungen direkt vor Ort an Ihrer Anlage. Das Ergebnis unserer Arbeit ist für Sie deutlich und messbar: Sie erleben eine spürbare Entlastung von Verwaltungsaufwand und minimieren Ihre Haftungsrisiken. Wir schaffen volle Transparenz über alle Kosten und Leistungen, sorgen für maximale Sicherheit und die lückenlose Einhaltung aller Vorschriften. Vor allem aber ermöglichen wir Ihnen, Ihre jährlichen Betriebskosten um bis zu 40% zu senken. Wenn Sie Ihren Aufzug sicher, nachhaltig und wirtschaftlich betreiben möchten, setzen Sie auf die umfassende Expertise der Aufzugsplaner GmbH. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch und erfahren Sie, wie auch Sie von unserem unabhängigen Aufzugsmanagement umfassend profitieren können. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.
Prüfungs-
management
Die regelmäßigen Prüfungen Ihrer Aufzugsanlagen oder Fahrtreppe durch eine Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) sind durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorgeschrieben, diese hat Gesetzescharakter und ist damit von Ihnen als Betreiber verbindlich einzuhalten. Dieser wiederkehrenden Prüfung darf zwei Jahre nicht überschreite, in der Mitte dieses Intervalls ist eine Zwischenprüfung vorzunehmen. Die Einhaltung dieser Fristen obliegt dem Betreiber. Wir koordinieren für Sie mit den ZÜS die erforderlichen Prüfungen innerhalb der jeweiligen Frist. Sofern notwendig koordinieren wir die Gestellung eines Mitarbeiters des Wartungsunternehmens. Die Nachverfolgung möglicher Mängel sind im Anschluss dieser Prüfung nur eine Aufgabe, die ein Betreiber erfüllen muss. Gerne übernehmen wir auch dieses für Sie.
Gefährdungs-
beurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale und wichtigste Dokument zur Gewährleistung der Sicherheit Ihrer Aufzugsanlage und zur Erfüllung Ihrer gesetzlichen Betreiberpflichten. Sie bildet die dokumentierte Grundlage dafür, dass alle potenziellen Risiken systematisch erfasst und bewertet wurden und entsprechende Schutzmaßnahmen festgelegt sind. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist die zentrale Rechtsgrundlage (§ 3). Sie regelt die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen, wozu Aufzüge explizit zählen (Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV). Die Verordnung fordert explizit die Beurteilung aller Gefährdungen, die mit der Nutzung des Aufzugs verbunden sind und die Ableitung notwendiger Schutzmaßnahmen (§ 3 Abs. 1). Wichtiger Hinweis: Auch wenn die Verordnung formal den Begriff „Arbeitgeber“ verwendet, sind Sie als Betreiber der Aufzugsanlage für die Einhaltung dieser Pflichten verantwortlich (§ 2 Abs. 4 BetrSichV stellt klar: „Dem Arbeitgeber steht gleich, wer eine überwachungsbedürftige Anlage [...] betreibt.“). Die Verordnung schreibt zudem die regelmäßige Überprüfung und unverzügliche Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung vor (§ 3 Abs. 7 BetrSichV), insbesondere bei sicherheitsrelevanten Veränderungen, neuen Erkenntnissen (z.B. Änderungen in der Norm und damit den Stand der Technik, Unfallverhütung) oder bezüglich Cybersicherheit. Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt zudem die regelmäßige Überprüfung und unverzügliche Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung vor (§ 3 Abs. 7 BetrSichV), insbesondere bei sicherheitsrelevanten Veränderungen, neuen Erkenntnissen (u.a. Änderungen relevanten Vorschriften sowie Normen, Änderungen des Stands der Technik). Dieses trifft auf das zuletzt Inkrafttreten der TRBS 1115-1 zur Cybersicherheit zu. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere TRBS 1111 (Gefährdungsbeurteilung) und TRBS 3121 (Betrieb von Aufzugsanlagen) konkretisieren diese Anforderungen und stellen den anerkannten Stand der Technik dar. Die Einhaltung dieser Regeln ist entscheidend für Ihre Rechtssicherheit und den Nachweis Ihrer Sorgfaltspflicht (Vermutungswirkung). Das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) bildet die übergeordnete gesetzliche Grundlage. Verstöße gegen die BetrSichV können rechtliche Konsequenzen haben. Eine aktuelle, dokumentierte Gefährdungsbeurteilung, die auch die Aspekte der Cybersicherheit berücksichtigt, ist somit nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern der Dreh- und Angelpunkt für den nachweislich sicheren Betrieb der Aufzugsanlage und muss der ZÜS (zugelassenen Überwachungsstellen) bei wiederkehrenden Prüfungen vorgelegt werden können.
Wartungs-
kontrolle
Die wichtigsten Ziele von Ihnen als Betreiber einer Aufzugsanlage oder Fahrtreppe ist die Sicherheit und Verfügbarkeit, aber auch der Werterhalt gehören sicherlich in Ihr Interesse. Aus diesem Grund sollten Sie als Betreiber regelmäßig Ihre Anlage unabhängig überprüfen lassen. Durch unsere Erfahrung und Expertise erstellen wir Ihnen einen umfassenden Bericht über den Wartungszustand und aktuellen Handlungsbedarf an Ihrer Aufzugsanlage. Durch unsere Einschätzung kriegen Sie Planungssicherheit in Ihre zukünftigen Investitionen und können diese entsprechend wirtschaftliche einplanen. Auch unerwartete Ausfälle der Anlagen werden für Sie reduziert und Sie müssen mit keinem plötzlichen Ausfall rechnen bei den Sie dann nur bedingt reagieren können.
Inaugen-
scheinnahme
Als Betreiber von Aufzugsanlagen sind Sie gemäß der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 verpflichtet, regelmäßige Inaugenscheinnahmen durchzuführen. Diese Pflicht dient der Sicherheit und dem reibungslosen Betrieb Ihrer Anlagen. "Wer eine Aufzugsanlage […] betreibt, hat sie regelmäßig auf offensichtliche Mängel, die die sichere Verwendung beeinträchtigen können, zu kontrollieren", heißt es in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die die Betreiber dazu verpflichtet. Die TRBS 3121 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) bezeichnet diese Prüfungen als "Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle". Diese wichtige Aufgabe gemäß TRBS 1201 können wir für Sie als Betreiber übernehmen. Unsere erfahrenen Fachkräfte führen die notwendigen Prüfungen und Kontrollen bei Ihnen vor Ort durch, um sicherzustellen, dass Ihre Aufzugsanlagen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und stets sicher betrieben wird.
