Sicher nach oben und unten: Ihre Verantwortung als Aufzugsbetreiber
- Christian Görlich
- 1. Mai
- 2 Min. Lesezeit

Aufzüge sind aus modernen Gebäuden nicht mehr wegzudenken. Sie bieten Komfort, Barrierefreiheit und steigern die Effizienz im Alltag. Doch mit dem Betrieb einer Aufzugsanlage geht auch eine erhebliche Verantwortung einher. Als Betreiber – sei es als Eigentümer, Hausverwaltung oder Facility Manager – tragen Sie die Pflicht, den sicheren und gesetzeskonformen Betrieb Ihrer Anlage jederzeit zu gewährleisten. Doch was genau gehört zu diesen Betreiberpflichten?
Die rechtliche Grundlage: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Die zentrale Vorschrift in Deutschland ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie legt fest, dass der Betreiber einer Aufzugsanlage dafür verantwortlich ist, dass diese über ihre gesamte Lebensdauer hinweg sicher genutzt werden kann. Diese sogenannte „Verkehrssicherungspflicht“ ist die Basis aller weiteren Pflichten.
Ihre wichtigsten Betreiberpflichten im Überblick:
Regelmäßige Prüfungen: Aufzüge sind überwachungsbedürftige Anlagen. Das bedeutet, sie müssen in festgelegten Intervallen durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS), wie z.B. TÜV oder DEKRA, geprüft werden. Man unterscheidet hierbei hauptsächlich zwischen der wiederkehrenden Hauptprüfung und der Zwischenprüfung. Die Fristen sind einzuhalten und die Prüfbescheinigungen aufzubewahren.
Wartung und Instandhaltung: Prüfungen allein reichen nicht aus. Eine regelmäßige, fachgerechte Wartung durch qualifiziertes Personal ist unerlässlich, um den Verschleiß frühzeitig zu erkennen, Störungen vorzubeugen und die Funktionsfähigkeit aller Komponenten sicherzustellen. Die Intervalle und der Umfang der Wartung sollten dem Zustand, der Nutzung und den Herstellervorgaben der Anlage entsprechen.
Notfallmanagement: Für den Fall einer Störung oder eines Einschlusses von Personen müssen Vorkehrungen getroffen werden:
Funktionierendes Notrufsystem: Ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem muss vorhanden und stets betriebsbereit sein, um eine Sprechverbindung zu einer ständig besetzten Notrufzentrale herzustellen.
Notfallplan: Ein aktueller Notfallplan muss an der Anlage (meist in der Hauptzugangsebene) aushängen. Er enthält wichtige Informationen für die schnelle Personenbefreiung (Standort, verantwortliche Personen, Kontaktdaten des Notdienstes etc.).
Notbefreiungsanleitung: Neben einer anlagenspezifische Notbefreiungsanleitung (meist im Maschinenraum), müssen auch erforderliche Einrichtungen und Hilfsmittel zur Personenbefreiung an der Aufzugsanlage jederzeit zur Verfügung stehen.
Dokumentation (Prüfbuch): Alle relevanten Ereignisse, Prüfungen, Wartungen und Instandsetzungsarbeiten müssen lückenlos dokumentiert werden. Dieses „Aufzugsbuch“ (oft digital geführt) dient als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen.
Gefährdungsbeurteilung: Der Betreiber muss potenzielle Gefahren an seiner Anlage ermitteln und bewerten. Diese Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, insbesondere nach wesentlichen Änderungen an der Anlage oder nach Unfällen.
Anpassung an den Stand der Technik: Auch wenn eine Anlage bei ihrer Errichtung den damaligen Vorschriften entsprach, können sich Sicherheitsstandards ändern. Betreiber müssen prüfen, ob Nachrüstungen erforderlich sind, um ein sicheres Betriebsniveau gemäß dem aktuellen Stand der Technik zu gewährleisten.
Warum sind diese Pflichten so wichtig?
Die Vernachlässigung der Betreiberpflichten birgt erhebliche Risiken. An erster Stelle steht die Gefährdung von Nutzern der Aufzugsanlage. Im Schadensfall drohen Aufzugsbetreibern nicht nur zivilrechtliche Haftungsansprüche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen und Bußgelder durch die zuständigen Behörden. Ein gut gewarteter und geprüfter Aufzug ist zudem zuverlässiger und hat eine längere Lebensdauer.
Wie Sie sehen ist Ihre Rolle als Betreiber einer Aufzuganlage nicht zu unterschätzen, sie ist verantwortungsvoll und erfordert Sorgfalt sowie Kenntnis der relevanten Vorschriften.
Gerne unterstützen wir Die Aufzugsplaner GmbH bei diesen dieser Sie bei dieser durchaus komplex und zeitintensiv Aufgabe. Wir prüfen und optimieren für Sie Ihre Betreiberpflichten, um die Sicherheit und gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten. Kontaktieren Sie uns unter info@dieaufzugsplaner.de, im kostenlosen Erstgespräch beraten Die Aufzugsplaner GmbH Sie gerne, wie wir Ihnen dabei helfen können zukünftig Ihre Betreiberpflichten vollumfänglich zu erfüllen.