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Beraten. Planen. Prüfen.


Inaugenscheinnahme an Aufzügen: Kleine Maßnahme – große Wirkung für Sicherheit und Betrieb
Die Sicherheit von Aufzügen steht an erster Stelle – sowohl für Betreiber als auch für Nutzer. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Haupt- und Zwischenprüfungen durch die ZÜS (zugelassene Überwachungsstellen) spielt die sogenannte Inaugenscheinnahme nach der TRBS 3121 eine zentrale Rolle bei der frühzeitigen Erkennung von Mängeln oder sicherheitsrelevanten Auffälligkeiten.

Martin Varga
17. Juni


TRBS 3121: Neue Betreiberpflichten für Aufzugsanlagen seit März 2025
Seit März 2025 gilt die überarbeitete Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 3121 – ein zentrales Regelwerk für den sicheren Betrieb v

Christian Görlich
10. Juni
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